Eine Immobilie, Reibungshitze und eine minderjährige Erbengemeinschaft.......
Mein Sohn sagt immer, dass Gesundheit wichtiger sei als Geld. Daher habe ich ihn soeben in meinem Testament bedacht. Er bekommt nach meinem Ableben meine Jogginghose, das Springseil und mein Laufband.
Spaß beiseite. In welche Kategorie gehört eigentlich ein Artikel welcher das Thema „Testament“ aber auch das Thema „Immobile“ gleichermaßen behandelt? Das eigene kleine Häuschen ist sehr oft auch mit dem Thema Tod bzw. Testament verbunden. Stirbt der Eigentümer, so gilt grundsätzlich erst einmal die gesetzliche Erbfolge. Gibt es ein Testament, so wäre dieses natürlich gültig, setzt aber wiederum keine Pflichtteilsansprüche außer Kraft!
Meine erste Immobilie verkaufte ich auf Bitten von den Hinterbliebenen, da die Witwe die Immobilie nicht mehr selbst bewohnen wollte. Ein schickes, frei stehendes Einfamilienhaus in guter und zentraler Lage.
Nach dem Tod des Ehemanns hatte sich eine Erbengemeinschaft aus der Witwe, der Tochter und dem Sohn gebildet. So weit, so gut…
Alle lebten in Harmonie, Reibungshitze war nicht in Sicht. Die Hinterbliebene sowie die Tochter nahmen das Erbe an, der Sohn schlug es aus nachvollziehbarem Grund aus. Was allerdings niemand bedachte, das Erbe geht dann nicht automatisch auf die Witwe bzw. die verbliebenen Erben über, sondern es rücken Kinder nach, im konkreten Fall drei an der Zahl! Und da alle drei Kinder minderjährig waren, wurden diese kraft Gesetzes (blödes Wort 🙁 ) ins Grundbuch eingetragen. BÖSE FALLE!
Da minderjährige Kinder als besonders schutzbedürftig gelten, wird die Umschreibung nicht vom örtlichen Amtsgericht (zeitnah) bearbeitet, sondern vom Vormundschaftsgericht und dieses prüft. Ausführlich und lange… Konkret wurde die Immobilie in der ersten Aprilwoche verkauft, heute, es geht auf Mitte Mitte September zu, ist noch kein Grundbuchauszug in Sicht.
Ganz im Gegenteil. Das Gericht beabsichtigt ein Wertgutachten erstellen zu lassen, um zu prüfen, ob Kinder nicht gegebenenfalls benachteiligt wurden. Das könnte dann z. B. der Fall sein, wenn die Immobilie deutlich unter Wert verkauft wurde.
Daher, und ich betone an dieser Stelle die Notwendigkeit, grundsätzlich und immer alles geregelt zu haben, quasi auf den Worst Case vorbereitet sein! Das erleichtert es dann, wenn es angebracht ist. Im Todesfall eines geliebten Menschen!