Beim Thema Immobilien liegen leid und Freud unglaublich nah einander, da nicht jede Immobilie aus freien Stücken verkauft wird. Als Generationenberater (IHK) und ausgebildeter Testamentvollstrecker (IHK) bin ich in dem Thema häufig mittendrin statt nur dabei❗
So fiel mir ein Satz, den die Tochter als Bevollmächtigte ihres Vaters von einem Anwalt, welcher als Nachlasspfleger eingesetzt wurde, besonders ins Auge. Zitat: „Wie sich aus der Akte entnehmen lässt, verfügt Herr XY (der Betreute, da pflegebedürftig) über ein Vermögen von ca. 32.000 Euro. Da der Betreute derzeit bei Pflegegrad III Heimkosten in Höhe von 3320,- zahlen MUSS und dem gegenüber nur eine monatliche Rente in Höhe von 607,46 Euro stehen, ist abzusehen, dass das vorhandene Sparguthaben in einem guten halben Jahr aufgebraucht sein wird. Zur weiteren Finanzierung der Heimkosten ist es daher dringend angeraten, die Immobilien zu verkaufen❗
Ein weiterer Satz in dem Anwaltsschreiben, der mich zugegeben ein wenig stolz machte, lautete, Zitat: „Gemäß der vorliegenden Marktwerteinschätzung des Immobilienmaklers Matthias W. Schlattmeier wurde der Verkehrswert der Immobilie mit 290.000 Euro ermittelt. Dieser Wert deckt sich mit meiner Einschätzung und ist nicht zu beanstanden! Der Käufer ist bereit, einen Kaufpreis in Höhe von 299.000 Euro zu zahlen, damit wird der Verkehrswert um 9.000,- Euro übertroffen!“
„Der Kaufpreis sollte dann auf ein separates Konto überwiesen werden, um hiervon zukünftig die Heimunterbringung zu zahlen“!
Kurzum, hier geht neben dem Sparguthaben „mal eben“ das kleine Häuschen über die „Wupper“ und zukünftige Erben schauen womöglich in die Röhre. Das Häuschen, wo man sich über Jahre den Buckel krumm gemacht und jeden Pfennig, bzw. Euro an die Seite gelegt hat……….
Lange Rede, kurzer Sinn. Es gibt Lösungen für genau dieses Problem❗❗❗
Wichtig dabei ist es, sich rechtzeitig mit dem „worst Case“ zu beschäftigen und das Vermögen frühzeitig „festzuzurren“, also zu sichern❗ Als Generationenberater und seit nunmehr fast 24 Jahren als Versicherungsfachmann gebe ich da wichtige Impulse und zeige Lösungen, unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten aber auch unabhängig vom Gesundheitszustand.
Ganz einfach kann ein jeder für sich den „Bedarf“ anhand eines Stammbaums ermitteln. Mit Hilfe eines solchen Stammbaums einfach mal ein „was-wäre-wenn“ Szenario aufmalen und „durchspielen“, welche Auswirkungen es hat, wenn Person „A“ krank, pflegebedürftig wird oder gar verstirbt. Welche Auswirkung hat das beispielsweise auf Person „B“, wenn z.B. das Einkommen von Person „A“ wegfällt aber gleichzeitig Kosten z.B. wie oben beschrieben für Heimkosten hinzukommen? Welche Auswirkung hat das auf die Kinder, aber auch auf Enkelkinder, Eltern oder Geschwister? Im Todesfall tritt ohne ein Testament nämlich die gesetzliche Erbfolge ein und mitunter erben Personen, denen ich zu Lebzeiten keine „müde Mark“ geliehen hätte.
𝐀𝐥𝐬𝐨, 𝐰𝐚𝐬 𝐃𝐮 𝐡𝐞𝐮𝐭𝐞 𝐤𝐚𝐧𝐧𝐬𝐭 𝐛𝐞𝐬𝐨𝐫𝐠𝐞𝐧, 𝐝𝐚𝐬𝐬 𝐯𝐞𝐫𝐬𝐜𝐡𝐢𝐞𝐛𝐞 𝐍𝐈𝐂𝐇𝐓 𝐚𝐮𝐟 𝐌𝐨𝐫𝐠𝐞𝐧❗
Das hätte er/sie nie gewollt………
Mit diesem Satz beginnen oft Gespräche, wenn der Partner/die Partnerin aufgrund Unfall, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit nicht mehr in der Lage ist, den eigenen Willen selbst zu äußern.
Es ist geradezu menschlich, die unangenehmen Angelegenheiten des täglichen Lebens zu verdrängen. Daher hat sich Matthias W. Schlattmeier dieser Thematik angenommen und in 2015 eine Ausbildung zum Generationenberater sowie 2017 zum Testamentvollstrecker absolviert. Als Generationenberater gibt Matthias Hilfestellung und wichtige Impulse zu Themen wie Notfallplanung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Denn wer denkt schon gerne über das Alter, einen plötzlichen Unfall oder eine schwere Erkrankung nach?