Ging es im letzten Blogbeitrag um feuchte Keller und Verdunstungskälte, so geht der „Wahnsinn Immobilie“ nun in die entgegengesetzte Richtung, und wir steigen der Immobilie sprichwörtlich aufs Dach! Neben dem Keller ist nämlich sehr oft der Dachboden das Zünglein an der Waage.
Holzwürmer, Splintholzkäfer, Hausbock, Hausschwamm, verrutschte oder beschädigte Dachpfannen und undichte Stellen, wie sie besonders häufig am Schornstein auftreten, sind nur einige Beispiele einer Liste, die sich fast beliebig fortsetzen lässt. So ist es tatsächlich nicht ungewöhnlich, dass nicht nur der Keller nass ist, sondern auch der Dachboden! Besonders wenn der Dachboden über einen längeren Zeitraum nicht betreten wurde und eventuelle Mängel erst bei der Besichtigung auffallen.
Mängel oder Schäden sollte man übrigens immer mit potenziellen Interessenten kommunizieren, da der Verkäufer sonst schnell mal am Galgen hängt! Der übergepinselte Schimmelfleck, der Riss in der Wand, vor welchen man noch schnell den Kleiderschrank geschoben hat, eine Heizung, die als voll funktionstüchtig dargestellt wird, aber schon fast ein Totalausfall ist, nicht genehmigte Umbauten oder Verstöße gegen Bauvorschriften – auch ein kaputtes Abwasserrohr außerhalb der Immobilie kann ein verdeckter Mangel sein, wenn der Verkäufer davon wusste. So kam es kürzlich zu der skurrilen Situation, dass ein Verkäufer die Immobilie privat, also ohne Makler, verkauft hat und dem Käufer nach der Beurkundung alle ihm vorliegenden Unterlagen übergeben hat. Darunter war auch der Prüfbericht einer Leckortungsfirma, den der verstorbene Vater des Verkäufers Jahre zuvor in Auftrag gegeben hatte. Die Firma hatte eine Dichtheitsprüfung der Abwasserrohre durchgeführt und festgestellt, dass die Abwasserrohre aufgrund von Wurzeleinwuchs auf mehreren Metern zerstört sind. Der Käufer minderte aufgrund der Tatsache, dass dieser Mangel dem Verkäufer bekannt sein musste, dem Käufer aber nicht mitgeteilt wurde, erfolgreich den Kaufpreis!
Ein ganz wichtiger, häufig unterschätzter Punkt ist zudem der Umgang mit Gefahrstoffen, insbesondere Asbest! So sind Eigentümer verpflichtet, Handwerker vor dem Beginn von Sanierungs- oder Modernisierungsarbeiten über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe zu informieren und auch das Baujahr von Immobilien zwischen 1993 und 1996 mitzuteilen! Asbest findet sich in älteren Gebäuden mit Baubeginn vor dem 31.10.1993, nicht nur in Faserzementplatten, sondern auch z. B. in Fliesenkleber, Fensterkitt, Dämmmaterial von Leitungen und Einigem mehr!
So habe ich kürzlich eine Immobilie im benachbarten Vlotho mit MINUS 67.000 Euro bewertet! Die Immobilie, Baujahr 1935, ist in einem sehr schlechten Zustand, sodass eine Sanierung nicht kostendeckend durchgeführt werden kann und ein Abriss unausweichlich ist. Da auch diese Immobilie, man könnte fast sagen zwangsweise, Asbest enthält und Asbest als Sondermüll entsorgt wird, schlägt der Abriss mit 61.000 Euro zu Buche!