Ute, Bilal und eine Witwe. Ein Blick hinter die Kulissen dreier Immobilien……

Ich hatte an anderer Stelle bereits geschrieben, dass mein Job oftmals sehr emotionsbehaftet und alles andere als gewöhnlich ist. Brand,  Wasser und Sturmschäden, Tod und Herzschmerz oder der Kauf und Verkauf einer Immobilie. Kein Tag gleicht dem Anderen…..

Daher dieser Blog. Alles, nur nicht gewöhnlich. Zu genau diesen Themen, zu der „Ottonormalo“ in der Regel keinen Zugang hat, geht es.  

So habe ich in den letzten Monaten interessante und auch außergewöhnliche Gespräche mit drei Hauskäufern geführt welche interessanter kaum sein können.

1️⃣ Bereits vor 13 Monaten (!!) hat Bilal (Name geändert) sein Traumhaus für sich und die Familie gekauft. Kleines knuffiges Häuschen in einer gewachsenen Wohnsiedlung. Das jahrelanger Sanierungsstau  bestand störte Bilal nicht. Er selbst ist handwerklich begabt, zudem packt die gesamte Familie fleißig mit an.
Als er mich diese Woche anrief und sich bei mir erkundigte, ob es richtig sei, dass er nach 13 Monaten noch immer keinen Grundbuchauszug habe, bohrte ich nach. Er hatte die Immobilie nicht über mich erworben, so dass ich die Historie aufarbeitete. Und siehe da, das Gericht hat einen Erbenermittler eingesetzt!!
Erbenermittler werden bei ungeklärten Nachlassfällen eingesetzt, wenn Vermögenswerte, in diesem Fall eine Immobilie, vorhanden sind.

Was aber heißt das für meinen Kunden konkret 🤷‍♂️

➖Er ist noch nicht Eigentümer der Immobilie, da er noch nicht im Grundbuch steht. Unabhängig davon, ob der Kaufpreis bereits gezahlt ist und er z.B. das Haus aufwändig und teuer saniert hat! Einfach ausgedrückt könnte man sagen, er ist derzeit nur „geduldet“!
➖Sollte der Erbenermittler tatsächlich einen Erben ausfindig machen,  dann gehört das Haus nicht ihm, sondern dem Erben. So sagt es das Gesetz! Der Erbe dürfte sich bedanken, da die Immobilie über ein Jahr lang aufwändig saniert wurde! Ob und wie er aus der Nummer rauskäme, könnte wohl nur ein versierter Fachanwalt beurteilen. Fachanwälte für Erbrecht habe ich übrigens in meinem Netzwerk 😉

2️⃣ Ute (Name geändert) hat auch ihr Haus verkauft. Auch in 2021, nachdem ihr Mann verstorben ist. Der Verkauf ging recht zügig über die Bühne. Freistehendes Einfamilienhaus in einer Sackgasse. Schön gelegen, weit und breit keine Nachbarn. Was will Frau mehr 🙂

Der dicke Hammer kam (wie so oft) unverhofft. Die Stadt machte an der Zufahrt ihr Vorkaufsrecht geltend. Hierzu muss man wissen, die Stadt hat grundsätzlich ein gesetzliches Vorkaufsrecht, z.B. wenn sie dort einen Kindergarten, eine Schule oder wie in diesem Fall eine weiterführende Straße bauen möchte. Was aber ist die Konsequenz für Käufer und für Ute, die Verkäuferin?

Der Käufer war verschnupft und drohte vom Kauf zurückzutreten. In der Konsequenz hat Ute, die natürlich auch verschnupft ist, den Preis um 30.000 (!!) Euro reduziert. Zudem hat der Käufer noch keinen Grundbuchauszug, ist also nach über einem Jahr noch immer kein Eigentümer. Mit allen Konsequenzen, die sich daraus ergeben können. So ist Ute noch immer Eigentümerin und würde im Schadenfall auch das Geld von der Versicherung bekommen die sie, obwohl das Haus wie erwähnt vor über einem Jahr verkauft wurde, noch immer bezahlt! Spannend und ganz besonders langwierig, da die Mühlen der Behörden langsam mahlen!

 

Matthias im schwarzen Hemd

3️⃣ Im März dieses Jahres verkaufte ich eine wunderschöne Immobilie an ganz tolle Menschen zu einem guten Preis. Verkäufer und Käufer wurden sich schon am Tag der Besichtigung einig, so dass der Notartermin ruckzuck über die Bühne ging. Nach über einem halben Jahr ist noch immer kein Grundbuchauszug in Sicht, dafür fallen bereits Vorfälligkeitszinsen an, schlappe 600,- Euro jeden Monat. Sehr sehr ärgerlich!

 Was war passiert? 

Die Verkäuferin, ihr Mann ist in 2021 verstorben, hatte in dieser schwierigen Situation einfach Hals über Kopf reagiert, so dass in der Konsequenz von Amts wegen (ich mag dieses „Behördenspeech“ nicht) ganz plötzlich mehrere minderjährige Kinder im Grundbuch eingetragen wurden. Wer nix geregelt hat, der hat auch etwas geregelt, sage ich immer. Dann nämlich geht es strikt nach Gesetz…

Da minderjährige Kinder besonders schutzbedürftig sind mahlen die Mühlen hier noch einmal langsamer. Und mahlen und mahlen…… Da wird ein Wertgutachten in Auftrag gegeben, ob die Immobilie vielleicht nicht unter Wert verkauft wurde und, und, und. Gut Ding will Weile haben……..

In allen drei Fällen ganz besonders ärgerlich. Unter anderem auch deswegen, weil alle Käufer die Immobilie bereits saniert bzw. renoviert haben, obwohl sie noch gar keine Eigentümer sind. Vielleicht auch garnicht werden………..

Fragen? Gerne! Oder anders gesagt: „Augen auf beim Eierkauf“ 

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Author Matthias Schlattmeier mit einem Playmobilhaus
Der Autor

Matthias W. Schlattmeier

„Kommunikation ist nicht alles, aber ohne Kommunikation ist alles nichts“

Matthias W. Schlattmeier ist mit Leib und Seele Existenzretter, Kümmerer und hat sich in der Branche einen Namen als „der Mann für’s Kleingedruckte“ gemacht. Vor fast 22 Jahren, am 1. Oktober 2000, begann er als Einzelkämpfer mit einem Büro Zuhause im heimischen Keller. Mit Fleiß, Wertschätzung, Respekt und dem unbändigen Drang seine Kunden nicht nur zu begeistern, sondern einen bleibenden Eindruck zu hinterlassen, erarbeitete er sich vom Underdog zum Platzhirsch einen festen Platz in Bad Oeynhausen. Im Laufe der folgenden Jahre kamen unzählige weitere Auszeichnungen hinzu. Unter anderem 2015 die Ausbildung zum GenerationenBerater, 2017 die Ausbildung zum Testamentsvollstrecker, es folgten die Ausbildung zum Immobilienmakler, zum Wertermittler für Immobilien und der Finanzanlagenfachmann.

So begleitet Matthias W. Schlattmeier seine Kunden heute von der Wiege bis zu Bahre.