Was haben ein Schädlingsbekämpfer, ein Bestatter und ein Immobilienmakler gemeinsam? Keiner mag sie, aber alle sind froh, wenn sie ihren Job gemacht haben.
Ist beim Schädlingsbekämpfer, wie auch beim Bestatter, noch recht übersichtlich, was genau deren Job ist, so ist die Definition beim Immobilienmakler für den Verkäufer, aber auch für den Käufer nicht immer ersichtlich.
Vom Grundsatz her ist der Immobilienmakler lediglich derjenige, der Verkäufer und Käufer zusammenführt. Einfach ausgedrückt: Der Immobilienmakler teilt dem Interessenten Kontaktdaten und Anschrift der Immobilie mit und hat damit seinen Job erledigt!
Vom Grundsatz her ist der Immobilienmakler lediglich derjenige, der Verkäufer und Käufer zusammenführt. Einfach ausgedrückt: Der Immobilienmakler teilt dem Interessenten Kontaktdaten und Anschrift der Immobilie mit und hat damit seinen Job erledigt!
Nun wäre ich ein schlechter Immobilienmakler, würde ich es mir so einfach machen. Neben der Wertermittlung, Besichtigungen und der Kommunikation mit Behörden, Banken und z. B. Nachbarn kümmere ich mich um die gesamte Kommunikation mit Verkäufer und Käufer, sodass mein Job, wenn die Tinte unter dem Kaufvertrag trocken ist, noch nicht erledigt ist.
Sehr zugute kommt mir an dieser Stelle meine fachliche Expertise als Versicherungsfachmann, der bereits vor 25 Jahren die Gebäudeversicherung als Prüfungsfach hatte und seitdem nicht nur hunderte von Schadenregulierungen begleitet hat, sondern auch aktiv an den Bedingungen, am sogenannten Kleingedruckten, mitgearbeitet hat, da ich gegenüber den Verantwortlichen immer mal wieder den Finger in die Wunde gelegt habe und so für verständliche und für alle Beteiligten rechtssichere Formulierungen gesorgt habe.
Da jede Immobilie auch eine Gebäudeversicherung besitzt, berate ich die Käufer auch zum Thema Gebäudeversicherung und beantworte Fragen, was z. B. für Fristen einzuhalten sind, wenn man die Versicherung kündigen möchte, inwiefern es sinnvoll ist, eine bestehende Versicherung zu übernehmen, was der Versicherung angegeben werden muss und worauf man achten sollte. Viele Klauseln – eine Klausel ist übrigens IMMER eine Erweiterung der Versicherung und engt den Schutz NIEMALS ein – sagen einem Käufer, der bislang ja in der Regel Mieter war, überwiegend nichts!
So hat der Käufer nach Grundbucheintrag ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von vier Wochen und kann sich frei für eine Versicherung seiner Wahl entscheiden. Möchte er die bestehende Versicherung
übernehmen, so spielen die Fristen keine Rolle, und der Vertrag kann jederzeit umgeschrieben werden, was durchaus auch sinnvoll und im Interesse des Käufers ist.
Allerdings, und das sage ich an dieser Stelle ganz deutlich und voller Überzeugung, macht es NIEMALS Sinn, eine bestehende Versicherung „blind“ zu übernehmen!
Stell dir vor, du möchtest ein Auto kaufen. Du siehst ein ganz besonders günstiges Exemplar, welches dein Interesse weckt. Der einzige Haken: Das Auto ist 20 Jahre alt und steht seitdem bei dem Händler auf „Halde“.
Genauso verhält es sich nämlich auch mit Versicherungen, unabhängig davon, ob es die Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Haftpflicht– oder z.B. die Unfallversicherung ist. Was beim Auto Seitenaufprallschutz, Airbag, Bremsassistenz und dergleichen mehr ist, ist bei der Gebäudeversicherung z. B. der Schutz bei grober Fahrlässigkeit, Nässeschäden durch undichte
Wartungsfugen, Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes und vieles mehr.
Also das, was mitunter richtig ins Geld gehen kann!
Zudem haben Verkäufer in den letzten Jahren oder Jahrzehnten häufig Änderungen am Gebäude vorgenommen, angebaut, sich vielleicht einen Pool angeschafft oder Käufer „drehen“ die Immobilie auf links, was womöglich anzeigepflichtig ist, so heißt es im „Versicherungssprech“, vermieten vielleicht die Immobilie oder betreiben dort zukünftig ein Gewerbe, was die Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung auf den Plan ruft, damit der Gutachter im Schadenfall mit dem Kopf nickt und eben nicht schüttelt.
Ich bin in der glücklichen Situation, dass die Käufer bislang fast immer die Gebäudeversicherung bei mir fortgeführt haben, was zweifelsohne sinnvoll ist, da ich die Immobilie mit all ihren Besonderheiten kenne!
Sofern du deine Immobilie versichern oder verkaufen möchtest, melde dich gerne. In diesem Sinne wünsche ich alles Gute und eine hoffentlich schadenfreie Zeit.