Ein emotionales Interview mit der Geschäftsführerin des Institut Generationenberatung…
Matthias: Margit, wir haben uns 2015 in Münster kennengelernt, als ich dort die Ausbildung zum GenerationenBerater gemacht habe. 2017 habe ich die Ausbildung zum Testamentsvollstrecker „hinterhergeschoben“.
Aber bevor wir ins Detail gehen, stell Dich doch bitte einmal vor, wer Du bist, was Du machst und was es mit dem GenerationenBerater auf sich hat.
Margit: Lieber Matthias, genau wie Du komme ich auch aus der Finanzbranche und habe jahrelang als Trainerin für Geldanlagen und Biometrie bei Banken und Versicherungen gearbeitet. Dort sind mir viele engagierte Kollegen/Innen begegnet, mit denen wir darüber diskutiert haben, wie der Verbraucher am besten den Nutzen dieser Produkte erleben kann.
2008 ist mein Mann an einem sehr, sehr schweren Tumor erkrankt. Wir wussten, dass uns nur noch ein paar Monate bleiben. Dann begegnet man Menschen in einer ähnlichen Situation. Im konkreten Fall handelt es sich um ein Paar in der Nachbarschaft, bei dem er dement wurde. Keine Vorsorgevollmacht: Ein fremder Betreuer wird bestellt. Die Frau erhält ein Haushaltsgeld. Sie möchte in den Nachbarort ziehen, weil dort der Mann inzwischen im Pflegeheim wohnt – vom Betreuer veranlasst. Weil das Haus dem Ehepaar gehört, muss der fremde Betreuer an Stelle des Mannes mitwirken usw. – Einfach schreckliche Vorstellung in einer Lebensphase, die jeden schon emotional an die Grenzen der Belastbarkeit bringt. Dabei ist das so einfach zu vermeiden.
Eine Freundin von mir ist Anwältin mit Schwerpunkt Betreuung. Auch um mehr Zeit bei meinem Mann zu verbringen und mit ihrer Unterstützung fing ich an, das Buch zu schreiben: Vorsorge? Keine Frage des Alters! (Walhalla-Verlag). Anhand eines Beispiels gebe ich Tipps zu den 4 Säulen der persönlichen Vorsorge: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Finanzen in der Pflege und schließlich Testament.
Danach entwickelte ich mit der IHK das Seminar GenerationenBerater (IHK), das wir vielfach durchgeführt haben. Und es entwickelt sich weiter, beispielweise mit der Testamentsvollstreckung (IHK) - weiteres ist in Vorbereitung.
Matthias: Danke, Margit. Ich erinnere mich noch sehr gut an unseren ersten Kontakt. Ich war in 2015 auf der Suche nach einer Lösung für eine Kundin, deren Mann einen schweren Arbeitsunfall hatte und seitdem pflegebedürftig war. Der Mann war schwerstpflegebedürftig und nicht mehr in der Lage, eigenständig zu kommunizieren. Ich hatte seinerzeit viele Gespräche mit seiner Frau, welche ihn Zuhause gepflegt und dafür ihren Job aufgegeben hat.
Die Familie hatte eine Unfallversicherung, welche nur wenige Tage nach dem Unfall 236.000 Euro ausgezahlt hat. Die Krux, das Geld gehörte dem Mann als Versicherungsnehmer, dieser konnte sich, wie erwähnt, aber nicht dazu äußern, was mit dem Geld passieren soll. Der Frau wurde dann ein gesetzlicher Betreuer vor die Nase gesetzt, welcher verpflichtet ist, das Geld zu wahren, möglichst sogar zu vermehren! Somit hatte die Ehefrau ordentlich „Cash“ auf dem Konto, kam aber nicht dran. Nicht einmal als der Sohn, sie hatten einen Sohn und eine Tochter, den Führerschein machen wollte. Geschweige denn, dass der Sohn mit 17 bzw. 18 ein Auto hatte.
Margit: Ja, da wird klar, wie die finanzielle Absicherung von den rechtlichen Vorkehrungen abhängig ist. Was nützt Geld, wenn man nicht drankommt! Es ist de facto kein Unterschied kein Geld (oder Versicherung) zu haben oder welches, dass nicht zur Verfügung steht.
Daher schauen wir uns immer die Dinge bis zum Schluss an. Auch das Testament ist sehr wichtig, damit das Lebenswerk mit Liebe und Dankbarkeit weitergegeben werden kann, ohne dass Streit entsteht oder der Partner vor lauter Ansprüchen der Erben und Steuern nicht zurechtkommt. Denn es gibt unzählige Möglichkeiten, um Flexibilität reinzubringen, Steuern zu sparen und alles rechtsicher und komfortabel zu gestalten. Hierbei arbeiten wir sehr erfolgreich mit unserem Rechtsanwalt und Steuerberater zusammen. Er wurde mehrfach von Wirtschaftswoche und Handelsblatt ausgezeichnet und überzeugt durch Fachkenntnis im Seminar und bei der Umsetzung – und er ist einfach sympathisch!
Matthias: Danke für den Input dazu! Ich bin damals unmittelbar nach der Ausbildung angefangen und habe Vorträge zu dem Thema gehalten.
Dazu hatte ich vierteljährlich einen Saal hier bei uns im örtlichen Schloss Ovelgönne gebucht. Schon sehr schnell habe ich gemerkt, dass das Interesse riesig ist und habe die Vortragsreihe erweitert und zusätzlich einen weiteren Vortrag zusammen mit einem Fachanwalt für Familienrecht angeboten. So hatte ich alle drei Monate in etwa 100 Interessenten in meinen Vorträgen und immerzu überwältigendes Feedback bekommen! Später sind dann auch Unternehmen wie z.B. der Anwaltverein Haus und Grund, das Bahnsozialwerk und die Kögel Unternehmensgruppe auf mich zugekommen und ich habe den Vortrag vor geladenen Gästen gehalten.
Besonders stolz macht es mich noch heute, dass ich immer wieder ehemalige Teilnehmer treffe, welche mir dann berichten, dass ihre Vorsorgevollmacht und / oder Patientenverfügung in der Familie zum Einsatz gekommen sind und das alles reibungslos geklappt hat. Das erfüllt mich auch ein Stück weit mit Demuth!
Margit: So ist es. Mich bestätigt es auch immer wieder, wenn Verbraucher sich melden und richtig, richtig stolz auf sich selbst sind, dass sie wirklich alles geregelt haben. Das geht nur mithilfe eines ausgebildeten GenerationenBeraters (IHK). Einer wie Du es bist, lieber Matthias. Alles andere ist Stückwerk, denn es muss an so viel gedacht werden. Wir machen die bevollmächtigte Person durch viele Übersichten und Verfügungen handlungsfähig. Diese will als Ehefrau (Ehepartner) möglichst viel Zeit mit dem liebsten Menschen verbringen und nicht mit bürokratischen Hürden und Gängelungen, wie im Beispiel.
Matthias: Ich möchte meine Leser gerne noch darauf aufmerksam machen, dass wir gemeinsam an einem ganz besonderes Angebot arbeiten. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und / oder Testament zu einem unschlagbaren Festpreis.
Margit: Hohe Qualität durch den genannten Anwalt, Verwahrsystem, damit im Bedarfsfall die Vollmacht vorliegt und Interview durch dich. Hier weiß man, dass alles funktioniert. Die Preise staffeln sich nach Umfang und werden zuvor besprochen. Es beginnt mit 129 Euro für Vollmacht vom Anwalt, sicherer Verwahr- und Aktualisierungs-Service und Notfallkarte und richtet sich nach Privatpersonen oder Unternehmer.
Ich freue mich für Deine Kunden, denn Sie haben mit Dir einen kompetenten und verständnisvollen Ansprechpartner, der es den Kunden leicht macht, für sich gute Lösungen zu treffen.