Seit bereits 23 Jahren bespiele ich die Klaviatur der Versicherungen, bin seit jeher grün, seit 2015 zusätzlich noch rot, da als Generationenberater unterwegs und seit 2021 blau, Stichwort Immobilienmakler. Meine Expertise, das behaupte ich nicht ohne Stolz, ist dabei ganz sicher auf einem sehr hohen Niveau. Man muss dazu aber auch wissen, dass keine Woche vergeht, wo ich nicht mit Hilfe von Büchern, Webinaren, Seminaren und dergleichen mein Wissen vertiefe. Meine Mutter sagt noch heute mit einem Lachen, dass, wenn ich als Kind mit einer schlechten Note nach Hause kam, sie nicht schimpfen sondern mich trösten musste……… Das trifft es wohl ganz gut 😂
Dennoch gibt es immer wieder Streitgespräche, wo mein Gegenüber mir die Welt erklären möchte. Sätze wie: „Ich habe das aber gegoogelt“ oder „mein Arbeitskollege hat gesagt……“ fallen dabei schon einmal 🙄 So hatte ich vergangene Woche, wo es um Fristen zur Gebäudeversicherung ging, ein Streitgespräch mit einer sehr liebgewonnenen Kundin, welche gleich mehrfach das Thema „Gebäudeversicherung nach Verkauf der Immobilie“ gegooglet hatte. Klar, die Gebäudeversicherung geht bei einem Verkauf auf den Käufer über und nur dieser hat ein Sonderkündigungsrecht innerhalb einer bestimmten Frist. Das aber heiß halt nicht, dass nix zu tun wäre. Denn wenn die Versicherung über den Verkauf nicht informiert wird und diese den Käufer nicht kennt, dann kann diese den Vertrag zwangsläufig auch nicht umschreiben und er läuft womöglich bis zum Sankt Nimmerleinstag auf den Verkäufer weiter……
In einer anderen Diskussion ging es um den Diebstahl eines Jobrads. Ein Jobrad ist ein Fahrrad, welches der Arbeitgeber seinen Schützlingen zur Verfügung stellt und in der Regel auch versichert. In der Schadenanzeige fragte der Versicherer des Jobrads auch nach einer evtl. bestehenden Hausratversicherung. Eine vollkommen legitime Frage und zudem eine sogenannte Obliegenheit. Eine Obliegenheit ist einfach ausgedrückt eine Mitwirkungspflicht, wo die Versicherung leistungsfrei ist, wenn ich diese verletze. Das sah ein Arbeitskollege ganz anders. Bloß nicht über die eigene Versicherung. Die Versicherung vom Jobrad solle ruhig bluten. Ob der Arbeitskollege den Begriff „Obliegenheit“ jemals gehört hat, geschweige denn sich darunter etwas vorstellen kann❓
Lange Rede, kurzer Blödsinn. Du darfst schon darauf vertrauen, dass das, was ich Dir sage, in 99,9999999% aller Fälle auch so zutrifft wie ich es Dir sage! Google weiß sicher eine ganze Menge, klinkt sich aber regelmäßig aus, wenn es in die Tiefe geht, der Arbeitskollege oder die Arbeitskollegin in der Regel schon, wenn noch an der Oberfläche gepaddelt wird 😀
In diesem Sinne, fragmatthias, also mich, wenn es um Versicherungen, Generationenberatung oder Immobilien geht. Danke😇
Seinen Kunden bietet Matthias W. Schlattmeier alle Dienstleistungen für die erfolgreiche Vermittlung von Versicherungen, Geldanlage und Immobilien aus einer Hand. Seine Kunden profitieren dabei von seiner langjährigen Erfahrung und von exzellenten Kenntnissen der Immobilienbranche. Immerhin begleitet ihn das Thema seit bereits 23 Jahren!